Widerrufsrecht


Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuches und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derrivaten oder Geldmarktinstrumenten.

Dies ist bei den von uns gehandelten Edelmetallen regelmässig und ausschliesslich der Fall.

Sofern es sich um Edelmetalle nach Artikel 344/345 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG handelt, trifft dies ebenfalls zu.